Ich führe eine Allgemeinpraxis
Überdies bin ich spezialisiert auf:

Ehe- und Familienrecht:

• Eheverträge

• Scheidungen (einvernehmliche Scheidungen, strittiges Scheidungsverfahren) und Trennungsvereinbarungen

• Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und
der ehelichen Ersparnisse

• Ehegattenunterhalt bei aufrechter Ehe und nach der Scheidung

• kontinuierliche Beratung in Ehe- und Familienrechts-
sachen (vor und nach Einleitung von Scheidungs-
verfahren)

• Pflegschaftssachen (Kindesunterhalt, Obsorge, Besuchsrecht)

• diverse andere sich aus dem Familienrecht ergebende
Streitigkeiten (unter anderem Besitzstörungsklagen, einstweilige Verfügungen [zB „Wegweisung“])
• im Zusammenhang mit der familienrechtlichen Thematik
stehende erbschaftsrechtliche Fragen


Mietrecht:

• Verfassung von Mietverträgen und gebietsspezifischen
Vereinbarungen

• außergerichtliche (Korrespondenz, Mahnungen usw)
und gerichtliche Beratung und Vertretung (Erstellung
von Schriftsätzen, gerichtliches Einschreiten,
Exekutionsführung uä)


Strafrecht:

• Betreuung und Verteidigung
"Kläger: ehemaliger Freund; meist jemand,
dem man einen Gefallen erwiesen hat."
(Ambrose Gwinnet Bierce)