Ich führe eine Allgemeinpraxis
Überdies bin ich spezialisiert auf:
Ehe- und Familienrecht:
Eheverträge
Scheidungen (einvernehmliche Scheidungen, strittiges Scheidungsverfahren) und Trennungsvereinbarungen
Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und
der ehelichen Ersparnisse
Ehegattenunterhalt bei aufrechter Ehe und nach der Scheidung
kontinuierliche Beratung in Ehe- und Familienrechts-
sachen (vor und nach Einleitung von Scheidungs-
verfahren)
Pflegschaftssachen (Kindesunterhalt, Obsorge, Besuchsrecht)
diverse andere sich aus dem Familienrecht ergebende
Streitigkeiten (unter anderem Besitzstörungsklagen, einstweilige Verfügungen [zB Wegweisung])
meine Person
Kanzleiphilosophie
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im Zusammenhang mit der familienrechtlichen Thematik
stehende erbschaftsrechtliche Fragen
Mietrecht:
Verfassung von Mietverträgen und gebietsspezifischen
Vereinbarungen
außergerichtliche (Korrespondenz, Mahnungen usw)
und gerichtliche Beratung und Vertretung (Erstellung
von Schriftsätzen, gerichtliches Einschreiten,
Exekutionsführung uä)
Strafrecht:
Betreuung und Verteidigung
"Kläger: ehemaliger Freund; meist jemand,
dem man einen Gefallen erwiesen hat."
(Ambrose Gwinnet Bierce)